BuKo 2018 - in Köln
Unsere Bundeskonferenz 2018 fand diesmal vom 17. bis zum 18. November in der AABF-Zentrale im Ezgi-Center-Saal statt.
Beschlüsse
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1. Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Mehr als 25 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtekonvention (UNKRK) durch die Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 sind die Chancen für eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz (GG) so gut wie nie zuvor. Dies begrüßt der BDAJ ausdrücklich, denn trotz der Gültigkeit der UNKRK ist die Umsetzung der UNKRK in der Realpolitik und der juristischen Praxis nur wenig vorangekommen. Oft fehlt es bereits an der ausreichenden Information über und am Bewusstsein für diese Rechte.
Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Kinder – junge Menschen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahrs – eindeutig als Grundrechtsträger mit Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit versteht, wird diese Subjektstellung noch nicht überall unmissverständlich zum Ausdruck gebracht und ist dadurch nicht für jede_n erkennbar. Umfang und Möglichkeiten der Ausübung persönlicher Rechte hängen zu oft allein vom Wohlwollen der Sorgeberechtigten ab. Damit sind Kinder weiterhin faktisch „rechtslos“, auf ihre spezielle Situation wird nicht ausreichend eingegangen. Denn Kinder benötigen zudem besonderen Schutz, individuelle und kindgerechte Förderung sowie Beteiligungsformate, die für sie zugänglich sind. Sie sind nicht einfach mit „kleinen Erwachsenen“ gleichzusetzen. Auch diese Aspekte sollten durch eine Verankerung im GG deutlich werden.
Es gibt viele Gründe für eine Aufnahme der Kinderrechte in das GG. Wir verweisen dazu unter anderem auf die Position „Du hast ein Recht ... auf deine Rechte!“ (2007) des Deutschen Bundesjugendrings. Besonders hervorheben wollen wir jedoch, dass mit einer expliziten Verankerung der Kinderrechte die Belange von Kindern in allen gesetzgeberischen, politischen und gerichtlichen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden müssten.
Wir unterstützen daher weiterhin die Verankerung der Kinderrechte – selbstverständlich mit Gültigkeit für alle Kinder im Staatsgebiet – im Sinne der UNKRK im GG. Dies setzt voraus, dass die Kernprinzipien explizit benannt werden. Diese sind:
- der Diskriminierungsschutz (Art. 2 UNKRK),
- Kindeswohlvorrang (Art. 3 UNKRK),
- das Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6 UNKRK),
- und das Recht auf Gehör und Beteiligung (Art. 12 UNKRK).
Um wirksam zu sein müssen die Kinderrechte im Grundrechteteil des GG verankert werden und ihrer Bedeutung entsprechend einen eigenständigen Absatz bekommen.
In diesem müssen folgende Inhalte festgeschrieben werden: die explizite Klarstellung, dass alle Kinder Träger_innen eigener Rechte sind und somit Rechtssubjekte
- das Recht aller Kinder auf bestmögliche Entwicklung, Entfaltung und Bildung
- das Recht aller Kinder auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen
- das Recht aller Kinder auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen
- den Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen
- die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für alle Kinder zu gewährleisten
Eine Aufnahme der Kinderrechte in das GG, die den Charakter einer bloßen Staatszielbestimmung hat und damit keine einklagbaren Grundrechte wären, lehnen wir folgerichtig ab. Nur als Grundrechte sind Kinderrechte subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalt binden.
Um den Schutz- und Förderauftrag sowie eine geschärfte Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung des Staates gegenüber allen Kindern zu betonen, erachtet der BDAJ die Ansiedlung in Art. 2 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben) als notwendig. Eine Verankerung in Artikel 6 GG (Ehe und Familie, nicht eheliche Kinder) würde die Verantwortung der Eltern zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Kinderrechte hervorheben. Als Interessenvertretung und Selbstorganisationen von Kindern und Jugendlichen stehen für uns jedoch nicht der Schutz und die Stärkung der Elternrechte im Fokus, sondern die Beteiligungsrechte und die Rolle von Kindern und Jugendlichen als handelnde Subjekte. Der BDAJ macht sich daher für eine Verankerung der Kinderrechte in Artikel 2 des GG stark.
Uns ist bewusst, dass die Aufnahme der Kinderrechte in das GG zunächst eine formale Maßnahme und vor allem nur ein Schritt von vielen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland ist. Die Verankerung der Kinderrechte im GG darf weder Politik, Verwaltung, Gesellschaft noch Erziehungsberechtigte von ihren Verantwortungen für die Umsetzung entbinden. Im Gegenteil: Kinderrechte im Grundgesetz sollten die Subjektrolle des Kindes in diesem Gefüge von Verantwortungen, Bedürfnissen, Schutz und individuellen Rechten klarstellen.
Beschlussfassung: Der Antrag wird ohne Änderungen, 51 Enthaltungen und 0 Gegenstimmen angenommen.
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2. Keine Minderjährigen bei der Bundeswehr
Zwar dürfen minderjährige Bundeswehrsoldaten weder einen Dienst an der Waffe leisten, noch zu Auslandseinsätzen geschickt werden, doch negative Folgen haben sie durch ihre Verpflichtung trotzdem. Hier einige wichtige Hintergrundinformationen:
- 2.128 Minderjährige haben sich 2017 von der Bundeswehr an der Waffe ausbilden lassen. Seit 2011 hat sich die Zahl der Minderjährigen somit verdreifacht.
- Nach einer Probezeit von 6 Monaten können sie die Bundeswehr nicht mehr verlassen, obwohl sie dann teilweise noch Minderjährig sind. Sie machen sich teilweise strafbar, falls sie die Bundeswehr nach der Probezeit verlassen wollen.
- Mehr als die Hälfte der Minderjährigen brechen in der Probezeit ab, was die Bundeswehr Unsummen kostet.- Sie werden mit erwachsenen Soldaten trainiert (auch an der Waffe) und untergebracht. Sie sind aber nicht gleich belastbar wie Erwachsene.
- Anfang 2017 wurden Skandale um sexuellen Missbrauch in Bundeswehrkasernen bekannt, auch Minderjährige waren betroffen, weil sie ein leichteres Ziel bieten.
- Es gibt weder Schutzmaßnahmen, noch Beschwerdeverfahren oder Ansprechpartner für Minderjährige in der Bundeswehr.
- Der gesetzliche Jugendschutz gilt nicht in der Bundeswehr.
- Andere Länder, wie Myanmar, Kolumbien oder Somalia fordert Deutschland dazu auf, erst ab 18 Jahren zu rekrutieren, hält sich jedoch selbst nicht an die eigene Forderung.- Minderjährige sind noch nicht reif genug, die Folgen der Verpflichtung gut einschätzen zu können.
- Laut dem Bundeswehrkrankenhaus in Berlin leiden 25% aller deutschen Soldaten an psychischen Störungen (2013). Minderjährige können bei ihrer Verpflichtung nicht einschätzen, welche Folgen das für sie haben kann.
- Minderjährigen wird der Dienst verherrlicht dargestellt und sie erhalten keine angemessene Aufklärung über Risiken. Die Bundeswehr stellte sich selber als „Abenteuer“, mit „jede[r] Menge Fun“, „Action“ und „Sport am Strand“ dar. Die Zielgruppe hierfür waren 12-17-Jährige. Doch Verwundung, Tod, Traumatisierung und Töten von Menschen in Kriegsgebieten werden nicht erwähnt.
Es gibt etliche Beispiele, was falsch daran ist, Minderjährige zu rekrutieren. Allein die bekannten Geschichten, die veröffentlicht würden, sollten ausreichend genug sein um das Mindestalter zu erhöhen. „Das Bestreben muss sein, mit jungen Leuten, möglichst jungen Leuten, Soldat sein zu betreiben.“ Sind die Worte eines leitenden Offiziers, die deutlich machen, dass die Rekruten so jung wie möglich sein sollen, damit sie besser in die Rolle des Soldaten eingefügt werden können. Eine militärische Planerin hat gesagt: „Wenn man sich jetzt hier bewirbt und man ist gerade 17, viele Bewerber, die hier hinkommen, die haben zunächst einmal kindliche Vorstellungen und reifen im Laufe der Zeit hier bei der Bundeswehr. Es ist so, dass der Soldat reifen wird. Und muss.“. Sie sagt selbst, dass die Minderjährigen keine realistische Vorstellung von dem haben, was sie eigentlich erwartet. Das spielt aber keine Rolle, denn die Zahl der Rekruten ist für die Bundeswehr wichtiger. Es sollte aber selbstverständlich sein, dass die Rekruten vorher schon ein realistisches Bild haben, damit sie in ihrer Selbstfindung und Selbstbestimmung nicht eingeschränkt werden. Die Werbung an Schulen und an anderen Orten jugendlichen Austausches muss aufhören. Das jüngste Beispiel auf der Spielemesse Gamescom 2018 in Köln beweist, dass kein realistisches Bild der Bundeswehr dargestellt wird. Auf Plakaten werden die Arbeit der Bundeswehr und Kriege an sich dargestellt wie ein Computerspiel. Es ist eine Sache, wenn Spielehersteller den Krieg als Computerspiel für Profite nutzen, aber eine komplett andere, wenn tatsächliche Kriegsakteure ein spielerisches Bild des Krieges herstellen. Hierbei verschwindet die Grenze zwischen Realität und Virtualität. Wir sehen es als unsere Pflicht als Jugendverband an, gegen eine Anwerbung und Einstellung von Minderjährigen in die Bundeswehr zu plädieren. Die Bundeswehr sollte seriöser und ehrlicher mit jungen Interessenten umgehen und sie nicht durch falsche Bilder irritieren oder gar täuschen.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 0 Gegenstimmen angenommen.
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3. Ergänzung des Grundsatzprogramms: Kritik und Selbstkritik
Das Grundsatzprogramm soll um den Punkt „Kritik und Selbstkritik“ unter I.2.d) erweitert werden. Alle nachfolgenden Punkte und das bisherige d) sollen fortlaufend fortgeführt werden.
I.2.d) Kritik und Selbstkritik:
Nach der alevitischen Wertevorstellung gilt es einen Weg zu beschreiten, auf dem das Einvernehmen mit sich selbst, seinem Umfeld und der Natur erforderlich ist. Da dieser Weg lediglich mit Weggefährt_innen zu gehen ist, ist der gegenseitige Austausch ein stetig fortlaufender Prozess, der zur Bereicherung der Selbstfindung und zum Gesellschaftsleben beiträgt. Dazu trägt auch die Reflexion anderer und die Selbstreflexion bei. Um den Mehrwert dieser Kritiken zu erkennen und annehmen zu können, bedarf es konstruktiver und offener Kritikäußerung und bereitwilliger Kritikannahme.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 0 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
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4. Ergänzung des Grundsatzprogramms: Schutz vor (sexualisierter) Gewalt
Das Grundsatzprogramm soll um den Punkt „Schutz vor (sexualisierter) Gewalt“ unter I.2.i) erweitert werden.
I.2.i Schutz vor (sexualisierter) Gewalt
Wir ergreifen Partei für die Interessen sowie das Wohl von Kindern und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen von (sexualisierter) Gewalt. Sexueller Missbrauch durch Erwachsene, ältere Jugendliche oder durch Gleichaltrige kann zu großem Leid führen, die Folgen belasten nicht selten ein Leben lang.
Wir wollen dass Kinder und Jugendliche, die (sexualisierte) Gewalt erfahren haben, wirkungsvoll Hilfe erhalten.
Maßnahmen des BDAJ auf allen Ebenen, aber auch Kinder- und Jugendräume in den Alevitischen Gemeinden sollen kein Tatort sein, sondern müssen Schutzräume sein, in denen Risiken minimiert werden. Sollte (sexualisierte) Gewalt dennoch vorkommen oder vermutet werden, werden diese ernstgenommen. Der BDAJ entwickelt und pflegt eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens, in der Betroffene und Verantwortliche Grenzverletzungen erkennen und benennen.
Gleichzeitig sollen Maßnahmen des BDAJ auf allen Ebenen, aber auch Kinder- und Jugendräume in den Alevitischen Gemeinden Kompetenzorte sein, an dem Kinder und Jugendliche, die an anderer Stelle (sexualisierte) Gewalt erfahren, Hilfe erhalten.
Jugendverbandsarbeit ist an sich Präventionsarbeit, wenn sie dazu beiträgt, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und zu fördern. In unseren Maßnahmen und Angeboten stärken wir junge Menschen, damit sie ihre eigenen Interessen, aber auch Grenzen erkennen und klar benennen können. Dieses Selbstverständnis, Kinder und Jugendliche bei ihrer Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten zu begleiten, ist in unseren jugendverbandlichen Prinzipien der Selbstorganisation, der Mitwirkung und der Demokratie zugrunde gelegt.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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5. Regelungen zum Verhalten ehrenamtlicher Funktionäre und Mitarbeiter_innen im BDAJ
a) Verhaltenskodex
Alle ehrenamtlichen Vorstände und Gruppenleiter_innen unterzeichnen und verinnerlichen den BDAJ-Verhaltenskodex. Bei extremen Regelverstößen kann der Ausschluss aus dem BDAJ-Organ, in dem die betreffende Person aktiv ist, erfolgen. Die Entscheidungsgewalt darüber liegt bei der Schiedskommission.
Ebenso müssen alle Mitarbeiter_innen des BDAJ den Verhaltenskodex unterzeichnen und befolgen. Die jeweiligen Inhaber_innen der Dienstaufsicht legen vor Ablauf des Jahres 2018 ihren Mitarbeiter_innen den Verhaltenskodex per Direktionsrecht zur Unterzeichnung vor. Für alle Neueinstellungen gilt der Verhaltenskodex als Anlage zum Arbeitsvertrag. Bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.
b) Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Alle ehrenamtlichen Vorstände der Bundes-/ Landes- und Regionalebenen müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ihr erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dasselbe gilt für Ehrenamtliche, die im Rahmen von Maßnahmen auf Bundes-/ Landes- oder Regionalebene Kinder oder Jugendliche (unter 18 Jahren) beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden.
Für Vorstände gilt: Das erweiterte Führungszeugnis muss innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Wahl vorgelegt werden. Verantwortlich für die Einsichtnahme können je nach Struktur eine_r der Vorsitzenden oder hauptamtlich Beschäftigte sein. Diese Verantwortung ist per Vorstandsbeschluss zeitnah zuzuweisen. Die bestimmte Person ist ebenfalls verantwortlich für den Versand bzw. die Bereitstellung von Schreiben zur Gebührenbefreiung bei der Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse zeitnah nach der Vorstandswahl. Die bestimmte Person protokolliert die Einsichtnahme und führt eine Liste. Beide Dokumente müssen vertraulich behandelt und gesichert aufbewahrt werden.
Wird das erweiterte Führungszeugnis innerhalb der 12-wöchigen Frist nicht vorgezeigt, folgt die Amtsenthebung der betreffenden Person, welche von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern festgestellt und protokolliert wird. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme maximal 3 Monate alt sein. Spätestens nach 2 Jahren muss ein neues, aktuelles Führungszeugnis vorgelegt werden.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 6 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen angenommen.
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6. Verpflichtendes Modul zur Prävention sexualisierter Gewalt in allen JuLeiCa-Ausbildungen
Ab sofort müssen alle Juleica-Schulungen, die innerhalb der BDAJ-Strukturen angeboten werden, ein Modul zur Prävention sexualisierter Gewalt enthalten. Inhaltliche Vorschläge und Hinweise werden den Juleica-Ausbilder_innen von der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 0 Gegenstimmen und 2 Enthaltung angenommen.
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7. Aktualisierung alevitischer Literatur in öffentlichen Bibliotheken
Der BDAJ Bundesvorstand soll bis zur nächsten Bundesdelegiertenkonferenz dafür sorgen, dass alle Gliederungen Musterbriefe erhalten. Mit diesen Musterbriefen bitten die Gliederungen die örtlichen Bibliotheken, sich alevitische Literatur anzueignen beziehungsweise sie zu aktualisieren. In dem Musterbrief sollen wesentliche Aspekte wie ein Kurzportrait über den BDAJ und das Alevitentum sowie Literaturempfehlungen enthalten sein.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 0 Gegenstimme und 1 Enthaltungen angenommen.
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8. Plastikfreie Regional-/Landes- und Bundeskonferenzen
Die Bundesdelegiertenkonferenz beschließt, dass die BDAJ Regional- und Landesvorstände und der Bundesvorstand für zukünftige Landes-, Regional- und Bundesveranstaltungen bewusst versucht, auf Plastik und Pappe zu verzichten. Das bedeutet, dass Besteck, Gläser und Mappen aus Plastik usw. versucht werden, zu vermieden. Wir fordern die Regional- und Landesvorstände und den Bundesvorstand auf, für verschiedene Veranstaltungen, wie z.B. Landesvorstandssitzungen, Vorsitzendenversammlungen, Bundesvorstandssitzungen und Bundeskonferenzen, diesen Beschluss umzusetzen und einen Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen zu erstellen, damit jedes Planungsteam hierauf zurückgreifen kann. Somit agiert unsere Bundes- und Landesebene als Vorbild und machen den Weg frei für weitere umweltpolitische Maßnahmen.“
Beschlussfassung: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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9. Here we are!
Auf der BDAJ Deutschland Homepage wird bis zur nächsten BuKo eine Seite mit einer großen Deutschlandkarte zu finden sein. Auf der Karte werden die Standorte der BDAJ und der BDAS Gliederungen als Stecknadel angeheftet. Mit einem Klick auf eine Stecknadel wird ein Steckbrief der jeweiligen Gliederung erscheinen. Diese kann mit Hilfe der Stammdatenblätter erfolgen.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 0 Gegenstimmen und einer Enthaltungen angenommen.
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10. AG Bildung
Als Bildungsbeauftragte möchten wir eine feste, bundesweite Struktur einführen, welche es uns ermöglicht, Bildungsangebote und Möglichkeiten von der Bundesebene schneller an die einzelnen Ortsjugenden zu tragen. Hierfür beantragen wir ein Netzwerk in Form einer bundesweiten AG Bildung.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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11. Gäste für die Ortsjugenden auf der Bundeskonferenz
Wir beantragen, dass künftig Ortsjugenden neben den Delegierten einen Gast auf die Bundeskonferenz mitnehmen dürfen. Diese haben kein Rede- und Stimmrecht. Verhält sich ein Gast gegen die Hausordnung (Verhaltenskodex), so darf er/sie in Zukunft nicht mehr als Gast mitgenommen werden.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 72 Fürstimmen und 62 Gegenstimmen angenommen.
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12. Neue Version von "90 Tage"
Zum Ratgeber „Die ersten 90 Tage“ soll eine Version erarbeitet werden, im welchen neue aber auch ältere BDAJ-Gruppen Tipps und Hilfestellungen finden sollen, die dabei helfen eine ordentliche Verbandsarbeit zu ermöglichen. Diese muss nicht in Papierform herausgebracht werden.
Beschlussfassung: Der Antrag wurde mit 0 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen angenommen.
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13. Sonderheft Plural
Die Verbandszeitschrift Plural wird alle zwei Jahre als Sonderheft, welches sich inhaltlich mit dem Alevitentum beschäftigt und sich zusätzlich mit anderen Religionen und Kulturen beschäftigen kann, herausgebracht. Sofern es finanziell und redaktionell möglich ist, soll diese Ausgabe als zusätzliche Ausgabe erscheinen und keine Ausgabe zu der Verbandsarbeit ablösen.